Autor: CR (211.196.16.---)
Datum: 31.10.14 14:28
Wie wird verfahren, wenn das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht ausreicht, um die Pflichtanteile plus die Pflichtanteilergänzungsansprüche abzudecken, da vorher schon viel verteilt wurde?
Wird dann der Rest prozentual entsprechend der Ansprüche verteilt?
Mit freundlichen Grüssen
CR
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